Kommasetzung bei Datums- und Zeitangaben, Adressen und Literaturangaben
Korrekte Zeichensetzung ist wichtig, um einem Text Sinn zu verleihen und unterliegt genau wie die Grammatik und Rechtschreibung einer festgelegten Norm. Die Kommaregeln bestimmen den grammatikalischen Rahmen relativ genau.
Auch die Kommasetzung bei Datums- und Zeitangaben muss berücksichtigt werden, um Angaben korrekt machen zu können. Gleiches gilt auch für Adressen und für Literaturangaben.
Kommata in Datums-/Zeitangaben
In der deutschen Sprache werden Zeitpunkte durch eine Präposition und einen adverbialen Akkusativ ausgedrückt. Dies sind beispielsweise Angaben wie: „zum Wochenende“, „kommendes Wochenende“, „diesen Winter“, „im Winter“, „nächsten Montag“ oder auch einfach „am Montag“.
Wenn ein Kalenderdatum und ein Wochentag im selben Fall genannt werden, wird die Datumsangabe als Apposition aufgefasst und von einem Komma umrahmt.
Beispiele hierfür können sein:
„am folgenden Mittwoch, den 6. Juni, wird das Schwimmbad geöffnet sein“
„Donnerstag, den 7. Dezember, bleibt unser Geschäft geschlossen“
„die Bäckerei bleibt von Freitag, dem 23. Februar, bis Mittwoch, den 28. Februar, geschlossen“.
Hierbei steht „von“ im Dativ und „bis“ im Akkusativ. Darüber hinaus kann der adverbiale Akkusativ auch ohne fallkennzeichnende Beifügung stehen. Ein Beispiel hierfür ist: „Dienstag, den 7. September, schließt unser Geschäft früher“.
Appositionen werden allerdings nicht nur auf Akkusativ und Dativ beschränkt, auch für andere Fälle gilt, dass Kommata eine Apposition umschließen.
So wäre korrekt: „Donnerstag, der 28. Januar, war ein schöner Tag“ oder auch „am Abend des nächsten Dienstags, des 6. Mai, […]“.
Kombination verschiedener Arten der Zeitangabe
Es ist nicht selten üblich, eine Kombination aus verschiedenen Arten der Zeitangabe zu nutzen. „Am Samstag, den 8. Dezember bleibt unsere Bäckerei geschlossen“ wäre ein Beispiel dafür.
An dieser Form steht die fehlende Kongruenz in der Kommasetzung bei Datums- und Zeitangaben in der Kritik.
Allerdings ist diese Art der Zeitangabe eine sinnigere Aufzählung.
Zunächst wird die Zeitangabe geschrieben, wonach die Umstandsangabe der Zeit folgt. Daher steht nach dem Datum kein Komma. Auch wenn mehrere Glieder den gleichen Fall haben, können diese als Aufzählung erachtet werden:
„kommenden Freitag, den 17. Juni hat unser Geschäft länger geöffnet“.
Den letzten Beispielen nach wirkt es, als wären alle Komma- und Fallkombinationen zu rechtfertigen. Allerdings ist dies nicht so, da es keinen adverbialen Dativ gibt. Somit sind folgende Beispiele nicht zulässig:
„Montag, dem 7. Oktober“
„Hamburg, dem 9. Februar“
Ebenfalls unzulässig sind:
„am Samstag, den 9. November, bleibt das Schwimmbad geschlossen“
„am Samstag, dem 7. August bleibt das Schwimmbad geschlossen“
Dies ist nach § 77 (3) der amtlichen Rechtschreibung im Bezug auf die Kommasetzung bei Datums- und Zeitangaben nicht korrekt.
Kommata bei Adressen und Literaturangaben
Die Kommasetzung bei Wohnungsangaben bzw. bei Adressen funktioniert nach dem gleichen Prinzip. Auch hier werden die Einzelnen Elemente durch Komma getrennt:
Das Reisebüro befindet sich in Bielefeld, Theordorstr. 20, 3. Stock.
Gas Gleiche gilt auch für Literaturangaben:
Das Rezept war in der „Kochen und Genießen“, Heft 22, 2015, S. 12(,) zu finden